Ein Sozialstaat im Rückbau

Ein Sozialstaat im Rückbau

Sep 09, 2026

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und seine politischen Folgen

Die These klingt zugespitzt: CDU, CSU und SPD betreiben in den letzten zwanzig Jahren ein „Faschistenförderprogramm“. Doch wer die Sozialpolitik dieser beiden Volksparteien seit der Agenda 2010 bis zu den jüngsten Beschlüssen von 2026 verfolgt, findet ein Muster, das tatsächlich Fragen aufwirft. Es ist das Muster einer Politik, die bei den Schwächsten kürzt, Bürokratie aufbaut, wo sie sie abbauen will, und soziale Verunsicherung schafft – jenes Klima, in dem demokratiefeindliche Kräfte historisch immer wieder Auftrieb erhielten.

Die jüngsten Einschnitte: Ein Katalog der Kürzungen

Das Wohngeld – eine Leistung, die Familien, Rentner und Geringverdiener vor drohender Wohnungslosigkeit schützen soll – wird drastisch zusammengestrichen. Das Bundeskabinett billigte am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf, der die Wohngeldausgaben von rund fünf auf nur noch drei Milliarden Euro jährlich senken soll. Die geplante Dynamisierung des Wohngeldes wird ausgesetzt, die Heizkostenkomponente halbiert. Bei einem Einpersonenhaushalt würde der Heizkostenanteil von 110,40 Euro auf 62,40 Euro sinken. Zudem wird die Berechnungsformel verschärft, sodass viele Haushalte künftig weniger oder gar kein Wohngeld mehr erhalten. Im zuständigen Bundestagsausschuss lehnten CDU/CSU und SPD zwei Oppositionsanträge von Linken und Grünen ab, die die Kürzungen stoppen wollten.[1]

Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung – bisher ein Kernstück solidarischer Familienpolitik – wird ebenfalls angegriffen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Ab 2028 zahlen bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner einen Zuschlag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Bei einem monatlichen Einkommen von 4.000 Euro bedeutet das rund 100 Euro zusätzliche Belastung pro Monat. Zwar wurden Ausnahmen für Familien mit Kindern bis elf Jahre ausgeweitet – doch Alleinverdiener ohne kleine Kinder oder ohne Pflegeaufgaben werden massiv belastet.[2]

Das Bürgergeld wurde zum 1. Juli 2026 durch die „neue Grundsicherung“ ersetzt. Die bisherige einjährige Karenzzeit, in der Vermögen bis 40.000 Euro unangetastet blieb, entfiel vollständig. Stattdessen gilt ein altersabhängiges Schonvermögen zwischen 5.000 und 20.000 Euro. Jobcenter prüfen Vermögen nun vom ersten Tag an. Praktiker warnen vor einem „Bürokratie-Monster“ – neue IT-Verfahren, komplexere Prüfungen, mehr Nachweispflichten. Die Bundesagentur für Arbeit räumt selbst ein, dass nicht für alle Änderungen rechtzeitig die IT umgesetzt werden kann.[3]

Die Agenda 2010: Der große Wurf des Sozialabbaus

Wer die Gegenwart verstehen will, muss zwanzig Jahre zurückblicken. Die Agenda 2010 unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) war der tiefste Einschnitt in das bundesdeutsche Sozialmodell seit seiner Gründung. Schröder kündigte 2003 an: „Wir werden die Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von jedem Einzelnen abfordern müssen.“[4]

Die Folgen waren weitreichend: Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wurde gekürzt, die Unterstützung für Langzeitarbeitslose auf das Niveau der Sozialhilfe gesenkt, Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurden zum Arbeitslosengeld II – Hartz IV – zusammengelegt. Die Zumutbarkeitsregeln wurden verschärft, die Leiharbeit ausgeweitet. Die Reform führte die SPD in eine tiefe Krise und löste Sozialproteste von ungeahntem Ausmaß aus.

Die schwarz-gelbe Koalition unter Angela Merkel setzte diesen Kurs fort. 2010 wurden Wohngeld, Elterngeld und Hartz-IV-Leistungen erneut gekürzt. Finanzminister Wolfgang Schäuble verteidigte die Sozialkürzungen. Das Muster blieb dasselbe: Kürzungen bei den Schwächsten, Entlastungen für Besserverdienende.[5]

Der strukturelle Widerspruch

Besonders perfide an dieser Politik ist ihr innerer Widerspruch: Sie wird als „Bürokratieabbau“ verkauft, schafft aber in Wahrheit neue Bürokratie. Die Vermögensprüfung beim Bürgergeld erfordert aufwendige Prüfverfahren, IT-Umstellungen, mehr Personal in den Jobcentern – und bei den Betroffenen Zeit, Formulare, oft anwaltliche Beratung. Eine pauschale, nicht bedürftigkeitsgeprüfte Leistung wäre administrativ simpel. Die bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung dagegen ist ein Verwaltungsmonster.

Gleichzeitig wird die wirtschaftliche Freiheit der Armen beschnitten. Die Bindung der Transferzahlungen an die Wohnung verhindert, dass Umzüge in günstigere Regionen einen Vorteil bringen – die Miete wird eins zu eins übernommen, der „Profit“ in Form von mehr Essen bleibt aus. So verfestigt sich die strukturelle Schwäche ganzer Regionen: In den Großstädten steigen die Mieten weiter, in wirtschaftlich schwachen Regionen entstehen Leerstände.

Die politische Einordnung: Ein Nährboden für Radikalisierung

Die Forschung diskutiert seit Langem einen Zusammenhang: Soziale Verunsicherung und wirtschaftliche Abstiegsängste begünstigen die Zustimmung zu radikalen, demokratiefeindlichen Kräften. Die Massenverelendung der Weltwirtschaftskrise war ein entscheidender Faktor für den Aufstieg der NSDAP. Auch heute zeigt sich: In wirtschaftlich abgehängten Regionen ist die Zustimmung zur AfD besonders hoch.[6]

Natürlich unterscheidet sich die Gegenwart strukturell von der Weimarer Republik. Die heutigen Maßnahmen durchlaufen den parlamentarischen Prozess – anders als Brünings Notverordnungen von 1930 bis 1932, die am Reichstag vorbei regierten.[7] Es gibt heute keine vergleichbare Massenarbeitslosigkeit von sechs Millionen. Doch das Muster ist erkennbar: Eine Politik, die bei den Schwächsten kürzt, Bürokratie aufbaut statt abbaut und soziale Unsicherheit schafft, schafft genau jenes Klima, in dem demokratiefeindliche Kräfte gedeihen.

Wer die Sozialleistungen für Arme kürzt, die Krankenversicherung für Familien verteuert, das Wohngeld zusammenstreicht und gleichzeitig Besserverdienende von der Solidargemeinschaft ausnimmt, der betreibt keine „Sparpolitik“. Er trifft eine Entscheidung darüber, wer die Rechnung bezahlt – und wer die politischen Konsequenzen tragen wird.


Fußnoten

  1. Bundesregierung, Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026; vgl. Gesetzentwurf zur Änderung des Wohngeldgesetzes sowie die Ablehnung der Oppositionsanträge im zuständigen Bundestagsausschuss. ↩

  2. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, beschlossen am 10. Juli 2026; vgl. BT-Drucksache 20/... (im Entwurf) sowie Stellungnahmen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Belastung von Alleinverdienern. ↩

  3. Bundesagentur für Arbeit, Umsetzungshinweise zur "Neuen Grundsicherung" ab 1. Juli 2026; vgl. auch Berichterstattung u. a. von FAZ und Spiegel zu den IT-Problemen und dem erhöhten Bürokratieaufwand in den Jobcentern. ↩

  4. Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 14. März 2003; vgl. auch die Gesetze zur Umsetzung der Agenda 2010 (Hartz I–IV). ↩

  5. Vgl. Bundestag, Haushaltsgesetze 2010 und 2011 sowie die Reden von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zur Haushaltskonsolidierung und den damit verbundenen Sozialkürzungen. ↩

  6. Vgl. dazu die Langzeitstudien zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (u. a. Wilhelm Heitmeyer) sowie die Wahl- und Einstellungsforschung zur AfD in strukturschwachen Regionen (z. B. Decker/Brähler, "Flucht ins Autoritäre"). ↩

  7. Vgl. Heinrich Brünings Notverordnungen von 1930 bis 1932, insbesondere die Verordnungen vom 26. Juli 1930, 1. Dezember 1930, 5. Juni 1931, 6. Oktober 1931 und 8. Dezember 1931 zur drastischen Kürzung der Sozialausgaben in der Weimarer Republik. ↩

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