Die schleichende Verfolgung

Die schleichende Verfolgung

Sep 27, 2026

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Von der NS-Ausgrenzung zum heutigen „Remigrations“-Diskurs: Warum die Geschichte sich nicht wiederholt, aber Muster erkennen lässt

I. Ein Missverständnis und seine Folgen

Es gehört zu den hartnäckigsten Fehlvorstellungen über die nationalsozialistische Machtergreifung, dass mit dem 30. Januar 1933 über Nacht alles anders gewesen sei. Die Bilder von Fackelmärschen und Hakenkreuzfahnen suggerieren einen Bruch, der in dieser Schärfe nicht existierte. Die Verfolgung der jüdischen Bevölkerung begann nicht mit einem Paukenschlag, sondern als ein zäher, bürokratisch gesteuerter Prozess, der sich über Jahre erstreckte – und der von der Mehrheitsgesellschaft lange nicht als das erkannt wurde, was er war.

Besonders deutlich wird dies am Schicksal der jüdischen Beamten. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 bildete den Auftakt der rechtlichen Ausgrenzung. Es schuf die Handhabe, „Nichtarier“ aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen[reference:0]. Doch auf Drängen von Reichspräsident Paul von Hindenburg, der sich für jüdische Kriegsveteranen einsetzte, wurde eine Ausnahmeregelung aufgenommen: das sogenannte Frontkämpferprivileg. Es schützte jüdische Beamte, die im Ersten Weltkrieg an der Front gekämpft hatten, sowie jene, deren Väter oder Söhne gefallen waren[reference:1].

Diese Ausnahme war kein Akt der Menschlichkeit. Sie war ein taktisches Kalkül. Wie der Historiker Ralf Oberndörfer in einer Studie über jüdische Richter und Staatsanwälte in Sachsen festhält, „konnte das neue Regime die öffentliche Reaktion auf eine Entlassung zahlreicher Frontkämpfer nicht genau einschätzen“[reference:2]. Man fürchtete den Unmut einer Bevölkerung, die den Kriegsdienst der jüdischen Soldaten noch in Erinnerung hatte. Die Klausel war ein Feigenblatt – und sie wurde in der Praxis vielfach umgangen. Oberndörfer zitiert den Juristen Victor Klemperer, der das Frontkämpferprivileg treffend als „Schaufensterparagraph“ bezeichnete: Es sah gut aus, hatte aber kaum Substanz[reference:3].

II. Die schrittweise Entrechtung

Die tatsächliche Entfernung jüdischer Beamter aus dem Staatsdienst erfolgte in mehreren Phasen – und sie war keineswegs geradlinig. Während das Berufsbeamtengesetz von 1933 die rechtliche Grundlage schuf, dauerte es bis zum 31. Dezember 1935, bis die letzten jüdischen Beamten zwangsweise in den Ruhestand versetzt wurden. Die Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 hob alle bisherigen Ausnahmen auf und bestimmte unmissverständlich: „Jüdische Beamte treten mit Ablauf des 31. Dezember 1935 in den Ruhestand“[reference:4]. Selbst Frontkämpfer, die bis dahin geschützt waren, verloren ihre Ämter – sie erhielten zwar ihre vollen Ruhegehälter, durften aber nicht mehr im Dienst bleiben[reference:5].

Für jüdische Angestellte im öffentlichen Dienst – also nicht Beamte, sondern Arbeiter und Angestellte – gab es 1936 noch keine allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, die eine Weiterbeschäftigung pauschal ausschlossen. Ihre Zahl war durch Einzelentscheidungen und Gerichtsurteile bereits stark reduziert, eine exakte Gesamtzahl ist nicht überliefert. Erst ab 1937 wurden auch hier systematisch „jüdische oder jüdisch versippte“ Beschäftigte entlassen.

Die Ausweitung auf andere Berufsgruppen folgte einem ähnlichen Muster. Jüdische Ärzte an öffentlichen und gemeinnützigen Krankenhäusern mussten ihre Positionen bis zum 31. März 1936 räumen[reference:6]. Die Approbation – also die Zulassung zur Ausübung der Heilkunde – wurde allen jüdischen Ärzten erst zum 30. September 1938 entzogen[reference:7]. Jüdische Rechtsanwälte verloren ihre Zulassung zum selben Datum[reference:8]. Wer danach noch praktizierte, durfte dies nur als „Krankenbehandler“ für jüdische Patienten oder als „jüdischer Konsulent“ für jüdische Mandanten – ein kläglicher Rest einstiger Berufsausübung.

Diese Chronologie ist entscheidend. Sie zeigt: Die Verfolgung war ein mehrjähriger Prozess, kein einmaliger Akt. Und sie zeigt etwas anderes, ebenso Wichtiges: Die systematische Vernichtung war den meisten Menschen drei Jahre nach der Machtergreifung noch nicht klar. Wer 1936 in Deutschland lebte, konnte – wenn er nicht selbst betroffen war oder genau hinsah – den Eindruck gewinnen, es handele sich um eine Reihe unzusammenhängender Maßnahmen, um bürokratische Schlampereien, um Übergriffe einzelner Parteifunktionäre. Die Propaganda tat das Ihre, um diesen Eindruck zu verstärken.

III. Die „Vorzeigejuden“: Toleranz als Kulisse

Ein besonders zynisches Kapitel dieser schleichenden Verfolgung ist die Instrumentalisierung jüdischer Bürger für Propagandazwecke. Anlässlich der Olympischen Spiele 1936 in Berlin inszenierte das Regime eine Fassade der Toleranz. Die Fechterin Helene Mayer, nach NS-Definition eine „Halbjüdin“, wurde in die deutsche Olympiamannschaft aufgenommen. Sie sollte der Weltöffentlichkeit demonstrieren, dass Deutschland Juden nicht verfolge – ein „Alibijude“, wie es in der zeitgenössischen Presse hieß.

Diese Praxis war auf die Dauer der Spiele beschränkt. Nach dem Ende der Olympiade im August 1936 wurde die Fassade umgehend fallengelassen. Die antisemitischen Maßnahmen wurden wieder verschärft. Die amerikanische Zeitschrift The Nation bemerkte damals sarkastisch, man sehe nicht, wie jüdische Köpfe abgeschlagen würden, und alles sei „schrecklich sauber“ – eine Formulierung, die die Kluft zwischen der propagandistischen Oberfläche und der brutalen Realität auf den Punkt bringt.

Die Instrumentalisierung jüdischer Personen als „Vorzeigejuden“ war kein Widerspruch zur Verfolgungspolitik, sondern ihre Ergänzung. Sie diente dazu, die internationale Öffentlichkeit zu täuschen und den Handlungsspielraum des Regimes zu erweitern. Nach den Spielen fielen auch die letzten Schutzbehauptungen. Die Entrechtung ging weiter – bis hin zum Novemberpogrom 1938, der Zerstörung der Synagogen, der Verhaftung von 30.000 jüdischen Männern und der endgültigen Vertreibung aus dem Wirtschaftsleben[reference:9].

IV. Die Gegenwart: „Remigration“ als Umerziehung

Was hat das alles mit der Gegenwart zu tun? Eine ganze Menge – wenn man genau hinsieht. Die AfD und ihr Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, propagieren offen das Konzept der „Remigration“. Bei einer Pressekonferenz im September 2026 verknüpfte Siegmund die deutsche Rüstungsproduktion explizit mit Abschiebungen und sprach davon, man brauche „bei der späteren Remigrations- und Abschiebeoffensive natürlich auch entsprechende Hilfsmittel“[reference:10]. Diese Äußerung ist bemerkenswert – nicht nur wegen ihrer inhaltlichen Radikalität, sondern wegen der Selbstverständlichkeit, mit der sie vorgetragen wurde.

Die Rhetorik der AfD folgt dabei einem Muster, das dem der frühen NSDAP auffällig ähnelt: Sie ist scheinbar moderat, wo es politisch opportun erscheint, und radikal, wo sie auf Zustimmung hofft. Als Siegmund mit Kritik an seinen Äußerungen konfrontiert wurde, ruderte er zurück: „Wer legal in Deutschland lebt, hervorragend qualifiziert ist und Tag für Tag in unseren Krankenhäusern und Praxen wertvolle Arbeit leistet, hat hier eine Zukunft und absolut nichts zu befürchten“[reference:11]. Die „Remigration“ betreffe nur jene, die ausreisepflichtig seien, sich illegal aufhielten oder Straftaten begingen – „völlig unabhängig vom Beruf“[reference:12].

Das ist die Sprache des „Schaufensterparagraphen“. Sie suggeriert Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit, während sie in Wahrheit eine grundlegende Umgestaltung der Gesellschaft vorbereitet. Denn die entscheidende Frage ist nicht, wer heute gehen muss, sondern wer morgen als „ausreisepflichtig“ definiert wird. Die Geschichte lehrt, dass solche Definitionen sich verschieben können – und dass die Bürokratie, die sie durchsetzt, selten zögert, wenn die politische Führung es ernst meint.

V. Die Abhängigkeit vom Fremden

Es ist kein Zufall, dass Siegmund gerade beim Gesundheitswesen zurückrudert. Die Zahlen sind eindeutig. In Sachsen-Anhalt stammen 18,55 Prozent der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland – in einigen Regionen wie dem Altmarkkreis Salzwedel sogar 29 Prozent. Ende 2025 arbeiteten über 1.900 ausländische Mediziner im Land[reference:13]. Beim Pflegepersonal ist die Abhängigkeit noch größer: Jede vierte Pflegekraft hat eine internationale Herkunft. Bis 2035 werden in der Pflege rund 24.000 zusätzliche Fachkräfte benötigt.

Die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt haben im Mai 2026 in einer ungewöhnlich deutlichen Stellungnahme vor den Folgen der AfD-Rhetorik gewarnt. Sie stellten fest, dass eine flächendeckende Versorgung – besonders im ländlichen Raum – ohne ausländische Kolleginnen und Kollegen nicht mehr sicherzustellen wäre. Die Aussagen der AfD stünden „im klaren Widerspruch zur Realität der Versorgungssituation“.

Diese Warnung ist bemerkenswert, weil sie zeigt, wie sehr die Rhetorik und die Realität auseinanderklaffen. Die AfD fordert mehr Medizinstudienplätze für „heimische Nachwuchskräfte“ und „Rückkehrprogramme für ausgewanderte deutsche Ärzte“[reference:14]. Das klingt vernünftig – ist aber angesichts des dramatischen Fachkräftemangels und der langen Ausbildungszeiten eine Illusion. Wer heute Medizin studiert, ist in frühestens zehn Jahren als Facharzt tätig. Die Versorgungslücke, die durch eine radikale Abschiebepolitik entstünde, wäre sofort da.

VI. Das Muster erkennen

Die Parallelen zwischen der NS-Ausgrenzungspolitik und dem heutigen „Remigrations“-Diskurs sind nicht identisch – das wäre eine unzulässige Gleichsetzung. Die Bundesrepublik ist eine Demokratie mit einem funktionierenden Rechtsstaat. Die AfD ist – trotz aller Radikalität – nicht die NSDAP. Und doch gibt es strukturelle Ähnlichkeiten, die es wert sind, benannt zu werden:

Erstens: Die schleichende Natur der Ausgrenzung. Was 1933 begann, war 1935 noch nicht abgeschlossen und 1938 noch nicht beendet. Die Entrechtung vollzog sich in Etappen, die für sich genommen jeweils „verhältnismäßig“ erscheinen konnten. Ähnlich verhält es sich mit der „Remigration“: Sie wird als Durchsetzung geltenden Rechts präsentiert, nicht als Vertreibung.

Zweitens: Die Instrumentalisierung von Ausnahmen. Das Frontkämpferprivileg sollte Härten vermeiden und die Bevölkerung beruhigen. Es war eine Geste, die den Kern der Politik unangetastet ließ. Heute wird „qualifizierten Fachkräften“ versichert, sie hätten nichts zu befürchten. Auch das ist eine Geste – die aber die grundsätzliche Richtung nicht ändert.

Drittens: Die Verschiebung des Sagbaren. Was 1933 noch auf Widerstand stieß, war 1935 akzeptiert und 1938 selbstverständlich. Die AfD arbeitet mit derselben Dynamik: Sie testet Grenzen aus, provoziert, rudert zurück, und verschiebt so den Rahmen dessen, was als legitim gilt. Die Rüstungsgüter-Äußerung Siegmunds ist ein Beispiel dafür: Sie war ein Testballon, der – obwohl kritisiert – die Debatte in eine neue Richtung lenkte.

Viertens: Die Abhängigkeit vom Fremden. Die NS-Wirtschaft war auf jüdische Unternehmen, Ärzte und Anwälte angewiesen, bis man sie vertrieben hatte. Heute ist das Gesundheitssystem auf ausländische Fachkräfte angewiesen – und die AfD tut so, als könne man auf sie verzichten. Beide Male wird die Realität der Ideologie untergeordnet.

VII. Fazit: Wehret den Anfängen – und lasst euch nicht täuschen

Die Geschichte wiederholt sich nicht. Aber sie hinterlässt Muster, die man erkennen kann – wenn man bereit ist, hinzusehen. Die Verfolgung der jüdischen Bevölkerung im NS-Staat war kein plötzlicher Ausbruch von Gewalt, sondern ein jahrelanger Prozess, der mit scheinbar harmlosen Maßnahmen begann und in der Shoah endete. Wer 1936 glaubte, es handele sich um vorübergehende Übergriffe oder um die Übertreibung einer hysterischen Presse, lag falsch. Wer 1938 glaubte, es könne nicht schlimmer kommen, lag ebenfalls falsch.

Die „Remigrations“-Pläne der AfD sind kein Holocaust. Aber sie sind ein Angriff auf die Grundfesten einer offenen Gesellschaft. Sie zielen darauf ab, Menschen nach ihrer Herkunft zu kategorisieren, ihren Aufenthalt zu befristen und ihre Zugehörigkeit zu bestreiten. Sie nutzen die Sprache des Rechts, um Unrecht zu legitimieren. Und sie setzen auf die Gleichgültigkeit der Mehrheit, so wie es die Nationalsozialisten taten.

Die Lehre aus 1933 ist nicht, dass es „genau wie heute“ ist. Die Lehre ist: Wehret den Anfängen – und lasst euch nicht von freundlichen Worten täuschen. Denn die Geschichte zeigt, dass die gefährlichsten politischen Projekte selten mit offener Gewalt beginnen. Sie beginnen mit Gesetzen, mit Verordnungen, mit Ausnahmen und mit der stillen Zustimmung derer, die es nicht betrifft.

Anmerkungen

1. Vgl. Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933, RGBl. I, S. 175.

2. Vgl. Oberndörfer, Ralf: Jüdische Richter und Staatsanwälte in Sachsen, hrsg. vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz, Dresden 2021, S. 29. Online verfügbar.

3. Ebd.

4. Ebd., S. 29 f.

5. Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935, RGBl. I, S. 1333. § 4 Abs. 2. Online verfügbar.

6. Ebd.

7. Vgl. Linder, Marc: The Supreme Labor Court in Nazi Germany: A Jurisprudential Analysis, Frankfurt am Main 1987, S. 249. Online verfügbar.

8. Ebd. Vgl. auch Vierte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. Juli 1938, RGBl. I, S. 969; Fünfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. Oktober 1938, RGBl. I, S. 1403.

9. Vgl. Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz, a.a.O.

10. Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Informationen zur politischen Bildung, Nr. 38/2021: Jüdisches Leben in Deutschland, S. 12. Online verfügbar.

11. Vgl. Zeit Online vom 11. September 2026: „Siegmund sagt, wer in Sachsen-Anhalt eine Zukunft hat“. Online verfügbar.

12. Ebd.

13. Ebd.

14. Vgl. ORF.at vom 11. September 2026: „Rüstungsgüter für Remigration: Aufregung über Siegmund“. Online verfügbar.

15. Vgl. Ärztekammer Sachsen-Anhalt und Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt: Gemeinsame Stellungnahme vom Mai 2026.

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